LSP Schweiz

Liberal - Sozial - Innovativ

FLASH 5 REQUIRED
Abfrage überspringen.

LSP-Logo

 

Home

AUSLÄNDER, KULTUR UND INTEGRATION

Die Schweiz ist ein multikulturelles Land mit 4 Landessprachen. Unsere Verfassung garantiert die Gleichbehandlung und Rechtsgleichheit, die freie Wahl von Lebensart und Religion und schützt das Individuum vor Diskriminierung. Die persönliche Freiheit ist eines der höchsten Werte der Schweiz und sie muss unantastbar bleiben!

« Wer bei uns leben will, muss die Grundwerte unserer Verfassung akzeptieren. »

Wer unsere Werte nicht mitträgt, hat in diesem Land nichts verloren. Wer einer anderen Kultur angehört, darf sich bei uns als Gast fühlen, aber er muss sich auch als Gast benehmen.

Die humanitäre Tradition der Schweiz beinhaltet, dass wir verfolgten Menschen Asyl gewähren.

Wir müssen jedoch verhindern, dass sich innerhalb der Schweiz Subkulturen bilden, die unsere Grundwerte unterwandern. Ausländer sind nur dann willkommen, sich dauerhaft in der Schweiz niederzulassen, wenn Sie sich wirklich integrieren und unsere Grundwerte mittragen wollen.

Der Kern unserer Kultur ist nicht die Schokolade, das Chalet oder das Bünzlitum. Der Kern ist der tolerante Umgang miteinander und die oben genannten Grundsätze unserer Verfassung. In der Schweiz sind Frauen und Schwule gleichberechtigte Mitbürger. Ausländer sind willkommen, ihre Kultur miteinzubringen, sofern sie unsere nicht behindert. Wir freuen uns über chinesische Restaurants, italienische Mode, Afrodance oder das Caliente-Festival. Aber wir akzeptieren keine Fundamentalisten, die danach trachten, unseren Schulen die Weihnachtsfeier zu verbieten oder unser Rechtssystem durch die Scharia zu ersetzen.

Die Integration in unsere Gesellschaft ist die Grundlage für das Zusammenleben. Das Verstehen der lokalen Landessprache ist die Grundlage zur Integration.
 

Forderungen:

  • Bedingung für eine dauerhafte Niederlassung ist die Akzeptanz unserer Verfassung und das Erlernen der lokalen Landessprache innert einem Jahr.
  • Die Kantone bieten kostenlose Intensivsprachkurse für Ausländer an. Eine Prüfung ist obligatorisch. Wer sie nicht besteht, muss wieder ausreisen.
  • Ausländerkinder sind von der Schulpflicht befreit, bis der Sprachkurs abgeschlossen ist.
  • Wer straffällig und verurteilt wird, verliert die Aufenthaltsbewilligung.

 
Home